BESUCHSBEGLEITUNG
Das in § 111 AußStrG vorgesehene Instrument der Besuchsbegleitung hat zum Ziel, bei der Ausübung des Rechts des Kindes auf persönliche Kontakte unterstützend zu wirken. Sie soll dem Kind die Möglichkeit bieten, den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil auf neutralem Boden in Anwesenheit einer dafür ausgebildeten Begleitperson zu treffen, wenn es sonst nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, diesen Elternteil zu sehen.
Neuigkeiten
Ab Juli müssen wir unseren Stundensatz von 55€ auf 60€ erhöhen.
Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, zumal wir unseren Stundensatz seit 2018 konstant halten konnten. Trotz stetig gestiegener Kosten haben wir diesen Schritt lange hinausgezögert, jedoch ist diese moderate Erhöhung nun leider unumgänglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Eckdaten zur Besuchsbegleitung
Ablauf
Schritt 1:
beide Elternteile kommen getrennt und ohne Kind zum kostenlosen Erstgespräch
Schritt 2:
Einführungsphase, um das Kind an die Umgebung und den Ablauf der Besuchsbegleitung vertraut zu machen
Schritt 3:
regelmäßig vereinbarte Besuchsbegleitung
Kosten
Erstgespräch:
€ 120,- Kaution
(wird bei Nichtverwendung und nach Beendigung der Besuchskontakte retouniert)
Begleitete Besuchskontakte:
€ 60 ,- pro Stunde
(i.d.R. vom besuchenden Elternteil bezahlt. Ausnahmen durch gerichtlichn Beschluss oder private Vereinbarung möglich)
Begleitete Übergabe:
€ 30,- (je Übergabe)
Kosten
Berichte:
€ 60,-
(werden pro Elternteil verrechnet)
Zwischengespräche:
€ 60,-
(vom in Anspruch nehmenden Elternteil zu zahlen)
Verspätete Terminabsage:
€ 60,-
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Portugiesisch
Unsere Standorte

Rudolfsheim-Fünfhaus
Sechshauser Straße 48/4/10, 1150 Wien
Währing
Leitermayergasse 26, 1180 Wien
Brigittenau
Desdner Straße 43-47, 1200 Wien