BESUCHSBEGLEITUNG
Das in § 111 AußStrG vorgesehene Instrument der Besuchsbegleitung hat zum Ziel, bei der Ausübung des Rechts des Kindes auf persönliche Kontakte unterstützend zu wirken. Sie soll dem Kind die Möglichkeit bieten, den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil auf neutralem Boden in Anwesenheit einer dafür ausgebildeten Begleitperson zu treffen, wenn es sonst nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, diesen Elternteil zu sehen.
Neuigkeiten
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Eckdaten zur Besuchsbegleitung
Ablauf
Schritt 1:
beide Elternteile kommen getrennt und ohne Kind zum kostenlosen Erstgespräch
Schritt 2:
Einführungsphase, um das Kind an die Umgebung und den Ablauf der Besuchsbegleitung vertraut zu machen
Schritt 3:
regelmäßig vereinbarte Besuchsbegleitung
Kosten
Erstgespräch:
€ 110,- Kaution
(wird bei Nichtverwendung und nach Beendigung der Besuchskontakte retouniert)
Begleitete Besuchskontakte:
€ 55,- pro Stunde
(i.d.R. vom besuchenden Elternteil bezahlt. Ausnahmen durch gerichtlichn Beschluss oder private Vereinbarung möglich)
Begleitete Übergabe:
€ 27,50,- (je Übergabe)
Kosten
Berichte:
€ 55,-
(werden pro Elternteil verrechnet)
Zwischengespräche:
€ 55,-
(vom in Anspruch nehmenden Elternteil zu zahlen)
Verspätete Terminabsage:
€ 55,-
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Portugiesisch
Unsere Standorte
Rudolfsheim-Fünfhaus
Sechshauser Straße 48/4/10, 1150 Wien
Währing
Leitermayergasse 26, 1180 Wien
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