BESUCHSBEGLEITUNG

Das in § 111 AußStrG vorgesehene Instrument der Besuchsbegleitung hat zum Ziel, bei der Ausübung des Rechts des Kindes auf persönliche Kontakte unterstützend zu wirken. Sie soll dem Kind die Möglichkeit bieten, den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil auf neutralem Boden in Anwesenheit einer dafür ausgebildeten Begleitperson zu treffen, wenn es sonst nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, diesen Elternteil zu sehen. 

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Eckdaten zur Besuchsbegleitung

Ablauf

Schritt 1:
beide Elternteile kommen getrennt und ohne Kind zum kostenlosen Erstgespräch

Schritt 2:
Einführungsphase, um das Kind an die Umgebung und den Ablauf der Besuchsbegleitung vertraut zu machen

Schritt 3:
regelmäßig vereinbarte Besuchsbegleitung

Kosten

Erstgespräch:
€ 110,- Kaution
(wird bei Nichtverwendung und nach Beendigung der Besuchskontakte retouniert)

Begleitete Besuchskontakte:
€ 55,- pro Stunde
(i.d.R. vom besuchenden Elternteil bezahlt. Ausnahmen durch gerichtlichn Beschluss oder private Vereinbarung möglich)

Begleitete Übergabe:
€ 27,50,- (je Übergabe)

Kosten

Berichte:
€ 55,-
(werden pro Elternteil verrechnet)

Zwischengespräche:
€ 55,-
(vom in Anspruch nehmenden Elternteil zu zahlen)

Verspätete Terminabsage:
€ 55,-

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Portugiesisch

Unsere Standorte

Rudolfsheim-Fünfhaus

Sechshauser Straße 48/4/10, 1150 Wien

Währing

Leitermayergasse 26, 1180 Wien

Brigittenau

Desdner Straße 43-47, 1200 Wien

Unsere Besuchsbegleiter:innen

DSA Susanne Huber
DSA Susanne Huber
DSP Andrea Sollinger
DSP Andrea Sollinger

Kontakt Besuchsbegleitung

Besuchsbegleitung

Telefon: +43 1 526 29 29-600
Fax: +43 1 526 29 29/29

Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr

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