Mitarbeiter:innen-Seite Summer City Camps
Hier findet ihr alle relevanten Informationen für eure Arbeit bei den diesjährigen Summer City Camps
Wichtige Dokumente
Mustervertrag
DIENSTVERTRAG
abgeschlossen zwischen dem
Verein Wiener Familienbund
Sechshauserstraße 48/4/9, 1150 Wien
1150 Wien
(in weiterer Folge „Dienstgeber: in“)
und
Vorname NACHNAME
Postadresse
SV-Nr.:
(in weiterer Folge „Dienstnehmer: in“)
wie folgt:
- 1
Anstellung, Beginn des Dienstverhältnisses
(1) Der/Die Dienstnehmer: in tritt am 00.00.0000 als Angestellte: r in die Dienste des/der Dienstgeber: in.
(2) Das Dienstverhältnis beginnt somit am 00.00.0000 und wird befristet bis 00.00.0000 abgeschlossen.
(3) Der erste Monat gilt als Probemonat im Sinne des § 19 Abs. 2 Angestelltengesetz. Während der Dauer dieses Zeitraums kann das Dienstverhältnis von beiden Vertragsteilen jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöst werden.
- 2
Dienstverwendung und Tätigkeitsbeschreibung
(1) Der/Die Dienstnehmer: in wird vornehmlich zur Verrichtung folgender Tätigkeiten aufgenommen: Angestellte: r im Fachbereich Ferienbetreuung. Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben: Planung und Durchführung des Wochenprogramms (pädagogisches Programm wie Spiele, Aktivitäten, Ausflüge und Bewegungseinheiten), Betreuung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, Gendersensible und geschlechtsspezifische Gruppenarbeit, Vor- und Nachbereitung der laufenden Ferienbetreuungsaktivitäten, Führen von Protokollen und Berichten nach Vorlage
(2) Der/Die Dienstgeber: in bleibt es vorbehalten, den/die Dienstnehmer: in auch andere einschlägige Tätigkeiten im Rahmen des Tätigkeitsbereichs des/der Dienstgeber: in vorübergehend oder dauernd zuzuweisen.
(3) Der/ Die Dienstnehmer: in verpflichtet sich, alle ihr/ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Vermögen auszuführen, in jeder Hinsicht die Interessen des Dienstgebers zu wahren und auch andere als die vorgesehenen Aufgaben zu übernehmen.
(4) Der/die Arbeitnehmer: in hat im Ausmaß von einer Wochenarbeitszeit pro Dienstjahr Anspruch auf bereitgestellte Fortbildungen.
- 3
Einstufung und Entgelt
(1) Der/Die Dienstnehmer: in wird nach dem auf das Dienstverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (idF: „SWÖ-KV“) nach der Art der Tätigkeit und den anrechenbaren Vordienstzeiten gem. § 32 SWÖ-KV wie folgt eingestuft:
Verwendungsgruppe: 0 / Gehaltsstufe: 0
Der/Die Dienstnehmer: in erklärt ausdrücklich, dass sie/er aufgrund der oben angeführten Dienstverwendung und der anrechenbaren Vordienstzeiten richtig eingestuft ist.
(2) Das kollektivvertragliche Gesamtgehalt beträgt bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 00 Stunden EUR 0.000,00 – brutto.
(3) Der Anspruch auf Sonderzahlungen richtet sich nach § 26 SWÖ-KV.
(4) Das Gehalt wird monatlich im Nachhinein auf ein des/der Dienstgeber: in bekanntzugebendes Bankkonto überwiesen.
- 4
Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden
(1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit, ausschließlich Pausen, beträgt 00 Stunden.
(2) Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird von Montag bis Freitag gleichmäßig aufgeteilt.
Änderungen dieser Einteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit (Lage der täglichen Arbeitszeit) können in monatlich im Voraus erstellten Dienstplänen durch den/die Dienstgeber: in erfolgen. Die Änderung von Schichtplänen richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des anwendbaren Kollektivvertrages.
(3) Die Festsetzung der Lage und Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen und kollektivvertragsrechtlichen Bestimmungen und die betrieblichen Erfordernisse durch den/die Dienstgeber: in. Einvernehmen besteht darüber, dass dem/der Dienstgeber: in die Änderung der Lage und Dauer der Arbeitszeit jederzeit unter Beachtung der arbeitszeitrechtlichen Grenzen vorbehalten bleibt (§ 19c AZG).
(4) Die Leistung von Mehr- und Überstunden ist nur über ausdrückliche Anordnung oder nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das zuständige Organ des/der Dienstgeber: in gestattet.
Der/Die Dienstnehmer: in ist zur Leistung von angeordneten Mehr- und Überstunden im gesetzlich und kollektivvertraglich zulässigen Ausmaß verpflichtet.
(5) Mehr- und Überstunden werden durch Zeitausgleich oder Auszahlung der Gutstunden per Austritt abgegolten.
(6) Auf das Dienstverhältnis kommt die zwischen dem/der Dienstgeber: in und dem Betriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung. Die Betriebsvereinbarung ist in jedem Standort in Ausgedruckter Form ausgehängt, und kann online gelesen werden.
- 5
Kündigung
Das Dienstverhältnis kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen des § 39 SWÖ-KV iVm § 20 Angestelltengesetz gekündigt werden, wobei als Kündigungstermin sowohl der 15. eines jeden Kalendermonats als auch der jeweilige Monatsletzte vereinbart werden. Kündigungen können entsprechend den Bestimmungen des ABGB schriftlich, mündlich oder konkludent erfolgen. Es wird auf den allgemeinen Kündigungsschutz gemäß § 105 ArbVG verwiesen.
- 6
Dienstort
Als gewöhnlicher Dienstort gilt Wien. Bei Sitzverlegung gilt der neue Standort des/der Dienstgeber: in als Dienstort.
- 7
Urlaub
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie § 16 SWÖ-KV. Zusätzlich erhöht sich das Urlaubsausmaß lt. BV nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit um jeweils einen weiteren zusätzlichen Urlaubstag.
(2) Urlaubsansuchen erfolgen schriftlich und sind zeitgerecht der/dem Dienstgeber: in vorzulegen, um solcherart eine rechtzeitige Urlaubsplanung zu ermöglichen.
Bei der Urlaubsplanung sind die betrieblichen Interessen des/der Dienstgeber: in und die Erholungsmöglichkeiten des/der Dienstnehmer: in zu berücksichtigen.
Der/Die Dienstnehmer: in nimmt zur Kenntnis, dass Urlaubswünsche für die gesamte Urlaubszeit so rechtzeitig einzubringen sind, dass der/die Dienstgeber: in die Urlaubspläne bestmöglich koordinieren kann, wobei in der beschäftigungsstarken Zeit Urlaubswünsche nur beschränkte entsprochen werden kann.
- 8
Krankenstände/Arbeitsverhinderung
(1) Der/Die Dienstnehmer: in ist verpflichtet, der Zentrale und der zuständigen Teamleitung des/der Dienstgeber: in eine Dienstverhinderung (Krankheit, etc.) unverzüglich unter Bekanntgabe des Grundes der Dienstverhinderung mitzuteilen.
Der/Die Dienstnehmer: in ist weiters verpflichtet, am 1. Tag der Dienstverhinderung einen Nachweis über den Grund der Dienstverhinderung dem Dienstgeber vorzulegen.
Der Nachweis hat durch Vorlage eines ärztlichen Attestes eines Amts- oder Gemeindearztes oder einer Arbeitsunfähigkeitsbestätigung der zuständigen Krankenkasse zu erfolgen.
(2) Kommt der/die Dienstnehmer: in ihrer/seiner Melde- und Nachweispflicht nicht ordnungsgemäß nach, so verliert sie/er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt.
- 9
Arbeits- und Verschwiegenheitspflicht
(1) Der/Die Dienstnehmer: in verpflichtet sich, die ihr/ihm übertragenen Aufgaben nach ihren/seinen Fähigkeiten und bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Sie/er hat die Interessen des/der Dienstgeber: in jederzeit zu wahren und die ihr/ihm erteilten diesbezüglichen Anordnungen genau zu befolgen.
(2) Der/Die Dienstnehmer: in ist verpflichtet, während der Dauer des Dienstverhältnisses und nach dessen Beendigung Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu bewahren. Gleiches gilt für sonstige Daten und Umstände, die ihrer Art nach und insbesondere auf Grund der Tätigkeit einer vertraulichen Behandlung bedürfen. Auch das Datengeheimnis gemäß Datenschutzgesetz ist zu wahren.
Eine Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht gilt als Entlassungsgrund und berechtigt den/die Dienstgeber: in den Ersatz eines dadurch verursachten Schadens zu fordern.
- 10
Konkurrenzverbot/Nebenbeschäftigung
Jede Nebentätigkeit, gleichgültig ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, ist der/dem Dienstgeber: in schriftlich zu melden. Wird binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe vom/von Dienstgeber: in kein Einspruch erhoben, so gilt sie als genehmigt.
Der Einspruch ist jedenfalls als begründet anzusehen, wenn die Voraussetzungen des § 7 AngG vorliegen. Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich entfallen.
Im Falle des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der/die Dienstnehmer: in, eine Konventionalstrafe in der Höhe des dreifachen Bruttomonatsgehaltes an den/die Dienstgeber: in zu bezahlen.
- 11
Betriebliche Vorsorgekasse / Träger
(1) Auf das gegenständliche Dienstverhältnis kommt das betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz zur Anwendung. Die zuständige Mitarbeitervorsorgekasse ist die Allianz Vorsorgekasse AG, Leitzahl 71500. Der/Die Dienstnehmer: in erklärt sich in diesem Zusammenhang damit einverstanden, dass die erforderlichen personenbezogenen Daten an die Mitarbeitervorsorgekasse zweckgebunden übermittelt werden.
(2) Das gegenständliche Dienstverhältnis unterliegt der Pflichtversicherung nach dem ASVG. Der zuständige Sozialversicherungsträger ist die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), 1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19.
- 12
Anzuwendende Rechtsquellen
Auf das Dienstverhältnis finden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, insbesondere das Angestelltengesetz sowie der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Der anzuwendende Kollektivvertrag, das Arbeitsrecht und die Betriebsvereinbarung liegen im Büro des/der Dienstgeber: in zur Einsicht auf. Es gelangen keine betrieblichen Übungen zur Anwendung.
- 13
Bekanntgabe von Änderungen der Zustelladresse
Der/Die Dienstnehmer: in verpflichtet sich, allfällige Änderungen hinsichtlich der Personaldaten (insbesondere Zustelladressen und Zustellbevollmächtigte) dem/der Dienstgeber: in unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben.
Das Unterlassen der Bekanntgabe einer geänderten Zustelladresse bewirkt eine rechtswirksame Zustellung am zuletzt bekannt gegebenen Zustellort.
- 14
Schlussbestimmungen
(1) Der/Die Dienstnehmer: in bestätigt durch ihre/seine Unterschrift, eine Abschrift dieses Dienstvertrages, die mit dem Original gleichlautend ist, erhalten zu haben und erklärt, diesen Dienstvertrag nebst Anhängen genau gelesen zu haben und mit seinem Inhalt in allen Teilen einverstanden zu sein.
(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das einvernehmliche Abgehen des Schriftformerfordernisses.
(3) Mit dem Abschluss dieses Vertrages treten sämtliche vorherigen Vereinbarungen, insbesondere betriebliche Übungen, etc. ausdrücklich außer Kraft. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien werden ausschließlich durch diesen Vertrag, Betriebsvereinbarungen sowie den auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommenden Kollektivvertrag und die Gesetze geregelt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine diesem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
Ebenso verpflichten sich die Vertragsparteien, bei Feststellung oder nachträglichen Auftreten einer Regelungslücke jene Vereinbarung zu treffen, die redlich e und vernünftige Vertragsparteien bei Erkennen des Bestehens dieser Lücke getroffen hätten.
(5) Der/Die Dienstnehmer: in erhält spätestens mit Unterfertigung dieses Dienstvertrages eine Datenschutzerklärung des/der Dienstgeber: in.
Anhang zum Dienstvertrag: Datenschutzerklärung (Anhang 1)
(6) Der/Die Dienstnehmer: in verpflichtet sich nach bestem Wissen die Hygiene- und andere Präventionsmaßnahmen sowie alle jeweils gültigen und vorgegebenen Verordnungen zur Bekämpfung der Covid19 Pandemie oder sonstiger Pandemien, im Rahmen ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit als Mitarbeiter: in vom Wiener Familienbund einzuhalten.
Datenschutzgrundverordnung
Zustimmung zur Datenverarbeitung
Grundsätzliches:
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht, verpflichtend ab Mai 2018, erweiterte Informationspflichten der Dienstgeber:in vor.
Im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses werden die von Ihnen verpflichtend oder freiwillig zur Verfügung gestellten Daten (z.B.: Lebenslauf, Zeugnisse, private Kontaktdaten, Ausweiskopien) sowie jene, die aufgrund des Dienstverhältnisses anfallen (zB. Gehaltsdaten, Bankdaten, Krankenstände, Urlaub, Pflegeurlaub, Karenzzeiten), verarbeitet und archiviert.
Der/Die Dienstnehmer:in verpflichtet sich nur solche Daten dem Dienstgeber zu übermitteln, welche für die Administration des Dienstverhältnisses unbedingt erforderlich oder gesetzlich verpflichtend sind. Der/Die Dienstnehmer:in wird angehalten, darüberhinausgehende Daten auf Dokumenten vor der Übergabe an den DG unkenntlich zu machen.
Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
Die Verarbeitung und Übermittlung der Daten erfolgt für die Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung, Zeit-/Leistungserfassung und der Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B.: Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw. durchführen. Dies gilt auch für alle freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers sowie für externe Bildungs- und Weiterbildungsangebote.
Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Stellen:
- Im Verein zuständige Vorgesetzte und befugte Mitarbeiter:innen
- Sozialversicherungsträger
- Finanzamt
- Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) gemäß § 11 Abs 2 Z 5 und § 13 BMSVG;
- Arbeitsmarktservice
- Arbeitsinspektorat
- AUVA
- Förder- und Subventionsgeber:innen
- Bildungs- und Weiterbildungsanbieter:innen (intern + extern)
- Wahlvorstand für Betriebsratswahlen
- Organe der betrieblichen Interessenvertretungen
- Rechtsvertreter:innen (extern)
- Rechnungshof
- Gläubiger von Dienstnehmer:innen des WFB, sowie sonstige an der damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte
- Arbeitsplatzausstattung (Telefon, Handy, )1
- Steuerberatungskanzlei für Lohnverrechnung und Buchhaltung (extern)
- Wirtschaftsprüfung (extern)
- Pensionskassen
- Datensicherung (IT-intern und extern)1
- Gerichte
- Banken, die mit der Auszahlung von Gehältern und Pfändungen befasst sind
- Versicherungsanstalten im Rahmen einer Gruppe – oder Einzelversicherung (z.B.: Reiseversicherung, Insassenversicherung im ..)
Datenverarbeitung für Zwecke der Verwaltung und Sicherheit des Systems
Aufgrund der geltenden gesetzlichen Datensicherheitsbestimmungen werden eine Reihe Ihrer Daten für die Verwaltung und Sicherheit des Systems verarbeitet, wie etwa zur Verwaltung von Benutzerkennzeichen, die Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer. Dies schließt automationsunterstützt erstellte und archivierte Textdokumente (wie z.B.: Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten mit ein. Ohne diese Datenverarbeitung ist ein sicherer Betrieb des Systems und damit eine Beschäftigung in unserem Unternehmen nicht möglich.
Veröffentlichung beruflicher Kontaktdaten auf der Vereins-Homepage
Zur Kontaktaufnahme durch Personen der Dialoggruppen/Förder- und Subventionsgeber:innen und an der Arbeit interessierte Personen werden berufliche Kontaktdaten und Fotos von Mitarbeiter:innen im Internet veröffentlicht. Dies erfolgt aus dem berechtigten Interesse an einem reibungslosen Geschäftsablauf im Sinne der Förderrichtlinien und der Statuten des Vereins Wiener Familienbund. Wenn Sie das aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht wollen, können Sie gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen.
Datenverarbeitung im Falle von Arbeitsrechtsstreitigkeiten
Kommt es während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses oder nach Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter:innen und Gerichte übermittelt.
Verarbeitung freiwilliger Angaben – Einwilligung
Die Angabe Ihres Religionsbekenntnisses erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung, wenn Sie entsprechende Rechte in Anspruch nehmen möchten (z.B.: Gesetzliche religiöse Feiertage).
Die Veröffentlichung Ihres persönlichen Fotos bzw. Fotos in Ausübung ihrer Tätigkeit im Internet und/oder in Druckvorlagen erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Die Übermittlung der Gehalts- und Lohn relevanten Daten erfolgt durch die Steuerberatung an die von Ihnen bekannt gegebene private E-Mail-Adresse.
Richtliniennutzung:
Der Umgang und die Nutzung mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln finden Sie in den internen Dienstanweisungen.
Löschung der Daten:
Nach Ablauf der gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Alle freiwilligen Einwilligungen können unabhängig voneinander jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten, und somit die entsprechenden Rechte, Vorteile etc. nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte schriftlich an die Geschäftsführung des Wiener Familienbundes:
Sechshauser Straße 48/4/9 1150Wien
Tel: 01/526 29 29
E-Mail: office@wiener-familienbund.at
Hiermit nehme ich diese Informationen zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis. Ich gebe meine Einwilligung zur Verwendung der Daten durch die Dienstgeber:in.
Kinderschutz (Verhaltenskodex & Kinderschutzkonzept)
Verhaltenskodex
Die Arbeit mit Kindern lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Durch diese Beziehungen wollen wir Kindern Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und zu anderen zu entwickeln und zu leben. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in die Beziehung zu anderen Menschen soll gestärkt werden. Wir bieten ihnen Lebensräume, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen Kinder sich angenommen und sicher fühlen. Vertrauensvolle Beziehungen sind nur in einem Umfeld möglich, das frei von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt gestaltet ist. Vertrauensvolle Beziehungen sind nur in einem Umfeld möglich, das im Sinne des Kindeswohles behütet und geschützt gestaltet ist.
Um präventiv das Risiko zu vermindern, dass mit unangemessenen Handlungen die Würde der Kinder verletzt wird, ist es notwendig, selbst die Verantwortung für das Entwickeln von geeigneten Bewältigungsstrategien zu übernehmen. Es gibt im Rahmen der Summer City Camps zahlreiche Möglichkeiten und Angebote, um Unterstützung und Entlastung zu finden: Eine umfassende Einschulung, kollegiale Unterstützung im Team sowie die Reflexion mit Standortleitung/ Projektleitung sowie im Bedarfsfall Supervision und weiterführende Schulungen.
Wir beziehen uns auf die gesetzlichen Grundlagen zum Kinderschutz
- UN Kinderschutzkonvention
- Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch § 137 und 138
- Garantenstellung § 2 StGB
Um die Wahrung des Kinderschutzes zu gewährleisten, sollen sich die Mitarbeiter:innen an folgende Verhaltensrichtlinien halten:
- Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, damit Kinder in unseren Angeboten vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere körperlicher, seelischer, verbaler und sexueller Gewalt, bewahrt
- Ich schaffe ein diskriminierungsfreies Umfeld, in dem die Kinder ungeachtet ihrer Begabungen und ihres Entwicklungsstandes, ihrer sozialen oder regionalen Herkunft, ihrer Erstsprachen, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität und Orientierung ermutigt und zur Teilhabe befähigt
- Ich beziehe aktiv Stellung gegen gewalttätige Handlungen, wie diskriminierendes, rassistisches oder sexistisches
- Ich respektiere die Würde der Kinder und bringe ihnen Wertschätzung und Respekt entgegen. Dazu gehört der Verzicht auf verbales und nonverbales abwertendes oder verletzendes Verhalten. Dies gilt auch in pädagogisch herausfordernden Situationen.
- Wurde aus Überforderung die Würde und Integrität eines jungen Menschen verletzt, ist zeitnah das Gespräch mit den Kindern zu suchen und es muss jene unangemessene Handlung in Form eines Gesprächs und einer Entschuldigung aufgelöst
- Wenn ich im Sinne einer Fehlerkorrektur tätig sein muss, beziehe ich meine Äußerungen bewusst auf die Handlungen und nicht auf die Person. Insbesondere vermeide ich alle Äußerungen, die den Selbstwert, die Selbstwirksamkeit und die Motivation der Kinder verletzen können.
- Im Konfliktfall greife ich auf gewaltfreie Lösungswege zurück. Ich bemühe mich stets um eine klare Beschreibung des unerwünschten Verhaltens und um eine Klarstellung, welches Verhalten stattdessen erwünscht ist. Auch wenn ich den Kindern Grenzen setzen muss, verzichte ich auf verbale oder nonverbale Aggression oder
- Sollten Konflikte bereits eskaliert sein, hole ich mir Unterstützung bei Kolleg:innen und Vorgesetzten und sorge im Anschluss wieder für eine Atmosphäre, die allen Beteiligten eine Rückkehr zum Angebot ohne Verlust der Würde ermöglicht.
- Mit der mir übertragenen Verantwortung für den Schutz und das Wohl der Kinder gehe ich sorgsam und bewusst um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeiter:in nicht für sexuelle Kontakte zu den mir anvertrauten jungen Menschen. Da Kinder die Formen der erotischen Beziehungsanbahnung noch nicht realitätsgerecht einschätzen können, unterlasse ich bewusst alles, was missverständlich als sexuelle Annäherung verstanden werden könnte (sexualisierte Komplimente, flirtähnliche Formulierungen ä.).
- Körperliche Berührungen sind lediglich zum Zwecke der sozial angemessenen Begrüßung (z.B. Handschütteln, „High Five“), der Gefahrenabwehr und Sicherung (Selbst- und Fremdgefährdung), im Rahmen von pflegerischen Tätigkeiten und der Ersten Hilfe gestattet. Trost, Unterstützung und Mitgefühl sind wichtige Aspekte des pädagogischen Handelns, doch ich drücke sie grundsätzlich auf nicht-körperliche Art und Weise
- Ich ziehe bewusst die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem und verzichte auf private Kontakte zu den betreuten Kindern.
- Ich fertige ausschließlich zu beruflichen Zwecken und nur im Auftrag des Dienstgebers Foto- und Videomaterial von Kindern an und halte mich an die
- Im Umgang mit Kindern kann großes emotionales Vertrauen entstehen. Ich gehe in den Beziehungen zu Kindern sensibel und transparent mit Nähe und Distanz um. In meinem Handeln nehme ich das individuelle Grenzempfinden und die Intimsphäre der mir anvertrauten Kinder wahr und
- Ich nehme Bedenken, Beschwerden und Vorkommnisse von Kindern und Obsorgeberechtigten ernst, kommuniziere sie an die Standortleitung/Projektleitung und suche nach einer konstruktiven Lösung.
- Mit den Obsorgeberechtigten der betreuten Kinder arbeite ich vertrauensvoll zusammen und respektiere sie in ihrer Verantwortung stets unter Beachtung der Grundsätze des
- Wenn mir von Kindern Situationen zugetragen werden, in denen der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entsteht (Verdacht auf körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Vernachlässigung oder eine plötzliche Veränderung im Verhalten von betreuten Kindern), melde ich dies unverzüglich bei Standortleitung/Projektleitung, um die hierfür vorgesehene Interventionskette in Gang zu
- Wenn ich in der Ausübung meiner Tätigkeit Handlungen durch Kolleg:innen wahrnehme, die nicht mit unserer Selbstverpflichtungserklärung in Einklang stehen, wende ich mich unverzüglich an die Standortleitung/Projektleitung, um ein sicheres Umfeld für Kinder bei unseren Angeboten zu
- Ich halte mich an die gesetzlichen Vorschriften und verpflichte mich, die Maßnahmen zum Kinderschutz der Summer City Camps aktiv
- Ich informiere die Projektleitung unverzüglich und unaufgefordert, sofern eine Anzeige, ein Verfahren, ein Tätigkeitsverbot oder eine Verurteilung im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201-220 StGB) gegen mich
AGBB & Betreuungsvereinbarung (in Arbeit)
FAQ zu Anstellung & Bezahlung
Anstellungszeitraum
Anstellungszeitraum
Alle Mitarbeiter:innen werden bereits 3 Tage vor ihrem Betreuungsstart angestellt. Diese Tage beinhalten:
1) Einschulungen
(5 x 90 min) an verschiedenen Terminen im Juni (s.o.)
2) Teamtag
Fixtermin am 27.06.2024
Markhofgasse 19
1030 Wien
Programm:
-
- Standortleitungs- und Betreuer:innenteam kennenlernen
- Vertragsunterzeichnung
- Teambuilding
- Planung der ersten Betreuungswoche
3) Einzugstag in den Standort
Fixtermin am 28.06.2024
Programm:
-
- Einrichten des Standortes
- Planung und Probedurchlauf für Montag
- Teambuildung
Da es sich hierbei um bezahlte Arbeitstage handelt, sind das Pflichttermine. Die Termine können ausschließlich nach Rücksprache mit der Projektleitung und nur in Ausnahmefällen nachgeholt werden. Bei ggf. Terminkollision mit Prüfungsterminen kann mit der Standortleitung vereinbart werden, dass ihr später dazustoßt oder früher geht.
Es wird ein Anstellungszeitraum von min. 4 aufeinanderfolgende Betreuungswochen bevorzugt um evtl. Regelungen bzgl. geringfügiger Anstellungen (siehe „Bezahlung“) der ÖGK zu vermeiden und zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter:innen für den Zeitraum ihrer Anstellung bei uns auch krankenversichert (vs. nur unfallversichert) sind.
Bezahlung
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach SWÖ Verwendungsgruppe 6 (pdf)
Zur korrekten Gehaltseinstufung benötigen wir:
- aktuellen Versicherungsdatenauszug
- alle dazugehören Dienstzeugnisse eurer facheinschlägigen Tätigkeiten (facheinschlägig: Kinderbetreuung)
Facheinschlägige Vordienstzeiten können zu 100% und nicht-facheinschlägige zu 50% angerechnet werden. Insgesamt können wir bis zu 10 Jahre an Vordienstzeiten anrechnen.
Ohne diese Unterlagen werdet ihr automatisch in Verwendungsgruppe 6 / Gehaltstufe 1 eingestuft.
Geringfügigkeitsgrenze:
Bitte beachtet, dass es bei befristeten Anstellungsverhältnissen sein kann, dass ihr für einen Teil nur geringfügig angstellt und somit nur unvallversichert seit. Siehe ÖGK-Regelung:
Für kürzer als einen Monat vereinbartes Dienstverhältnis
Hier ist jenes Entgelt heranzuziehen, das für die vereinbarte Dauer der Beschäftigung im jeweiligen Kalendermonat gebührt bzw. gebührt hätte.
Beispiel:
Befristetes Dienstverhältnis vom 25.02. bis 07.03. (= kürzer als ein Monat)
Entgelt Februar: 250,00 Euro = unter der Geringfügigkeitsgrenze
Entgelt März: 600,00 Euro = über der Geringfügigkeitsgrenze
Auch bei Anstellungszeiträumen unter 2 Wochen kann es sein, dass ihr unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt.
Arbeitszeit
Arbeitszeit
Die Camps finden Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr statt.
Mögliche Anstellungsverhältnisse:
- 30h (Teilzeit) = 6h täglich (ohne Pause)
- 37h (Vollzeit) = 7,5h täglich (1h Pause nach max. 6h Arbeitszeit)
Dienstzeiten:
Gemäß des individuellen Anstellungsverhältnisses erfolgt die Einteilung durch die jeweilige Standortleitung Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr
Pausen:
1h nach max. 6h
Die Einhaltung der Pausen ist Vorschrift!
Mehrstunden/Überstunden
dürfen ausschließlich nach ausdrücklicher Anweisung der Standortleitung gemacht werden!
Wir wissen den Einsatz unserer Ferienbetreuer:innen sehr zu schätzen. Weil uns euer Wohl aber sehr am Herzen liegt, ist es uns besonders wichtig, dass die Normalarbeitszeiten nicht überschritten werden und alle Pausen gesetzeskonform eingehalten werden.
Urlaub, Zeitausgleich & Krankenstand
Urlaub, Zeitausgleich & Krankenstand
Urlaub
- Urlaubsanträge für Juli, spätestens abzugeben am 28.06.2024 bei der Standortleitung
- Urlaubsanträge für August, spätestens abzugeben am 19.07.2024 bei der Standortleitung
- Nicht beanspruchte Urlaubszeit wird nach Ende des Anstellungsverhältnisses bei der Gehaltsabrechnung i.d.R. im Folgemonat berücksichtigt
Zeitausgleich
- individuell mit Standortleitung koordinieren
Krankenstand
- Benachrichtigung der Standortleitung UND Projektleitung vor Dienstantritt per E-Mail
- ärtzliche Krankmeldung an Standortleitung UND Projektleitung per E-Mail (Foto oder Scan)
- Krankmeldung im Original am ersten Tag nach Krankenstand an Standortleitung abgeben
Anspruch auf Sonderurlaub gilt gemäß KV-SWÖ:
- Bei eigener Eheschließung – 3 Arbeitstage
- Bei Teilnahme an der Eheschließung der Kinder, Enkelkinder, Geschwister oder Eltern – Tag des Ereignisses
- Bei Niedekrunft der Ehegattin oder Lebensgefährtin – 2 Arbeitstage
- Bei Wohnungswechsel bei eigenem Haushalt – 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Bei Tod des Ehegatten, Lebensgefährten oder Kindes – 2 Arbeitstage
- Bei Tod der Eltern, Schwiegereltern oder Enkelkinder – 1 Arbeitstag
- Bei Beerdigung des Ehegatten, Lebensgefährten, der Eltern, Kinder, Swhiegereltern, Enkelkinder, Geschwister oder Großeltern – Tag des Ereignisses
- am ersten Schultag in der ersten Klasse der Volksschule des Kindes – Tag des Ereignisses
Pendlerpauschale & Öffi-Tickets
Pendlerpauschale & Öffi-Tickets
Pendlerpauschlae:
Bei kurzfristigen Dienstverhältnissen (weniger als 6 Monate) kann die Pendlerpauschale nicht bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt werden.
Bitte entsprechend bei der Arbeitnehmerveranlagung selbst einreichen.
Öffi-Tickets / Betriebliche Fahrtkostenerstattung:
siehe Handbuch Finanzen
Einschulungen (in Arbeit)
Es müssen alle Einschulungsmodule VOR eurem Betreungsstart absolviert werden, damit sie als Arbeitszeit angerechnet werden können. Nach Ende der Camps werden Zertifikate für die Teilnahme verstandt.
Schulung 1 - Pädagogischer Alltag am Camp
Schulung 2 - Gewaltfreie Kommunikation & Deeskalation
Schulung 3 - Herausforderndes Verhalten bei Kindern
Schulung 4 - Recht & Aufsichtspflicht
Schulung 5 - Kinderschutz
Schulung 5: Kinderschutz
Diese Schulung findet nur online und netzwerkübergreifend über die externe Plattform LENA statt.
Der Link wird über von LENA direkt per E-Mail an deine Adresse verschickt; Bitte auch im SPAM-Ordner nachschauen!
Mitarbeiter:innen-Handbuch
Die Summer City Camps 2025
Die Summer City Camps sind ein Netzwerkprojekt der Stadt Wien mit Beteiligung des Wiener Familienbundes (WFB). Es ist das größte Ferienbetreuungsprojekt in Europa für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren und für Kinder mit Behinderungen im Alter von 6 bis 14 Jahren. Durch das Projekt wird eine flächendeckende und einheitliche Ferienbetreuung für Wiener Schulkinder mit insgesamt ca. 35.000 Plätze an 35 Standorten geschaffen.
Wiener Familienbund betreut neun Standorte (2., 4., 10., und 23. Bezirk.) mit ca. 9000 Betreuungsplätzen.
Pro Standort sind bis zu 5 Gruppen mit jeweils max. 25 Kindern pro Gruppe die von zwei bis drei Betreuer:innen betreut werden.
Die Betreuung wird standortabhängig über 8 oder 9 Wochen angeboten.
Die Bringzeit ist von 07:15 – 09:00 Uhr, die Kernbetreuungszeit von 09:00 – 16:00 Uhr und die Abholzeit von 16:00 – 18:00 Uhr
Verpflegung: Frühstück, Mittagessen und Nachmittagsjause
Bunte Ferien mit Spaß!
Bundessommerschulen – BUSS
Die Nachmittagsbetreuung der Bundessommerschulen (BUSS) richtet sich ausschließlich an Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, die sich für den Vormittagsunterricht in einer Wiener Sommerschule über die Wiener Bildungsdirektion angemeldet haben.
Die Kinder werden von Betreuer:innen von den Zubringerschulen zu Mittag abgeholt, an den Standort gebracht und bekommen dort ihr Mittagessen. In der Nachmittagsbetreuung werden sie in die altersentsprechenden Gruppen integriert.
Ein Tag im SCC
Tagesablauf
07:00 – 07:15 | Vorbereitung Frühdienst |
07:15 – 09:00 | Frühbetreuung und Ankunft der Kinder |
09:00 – 12:00 | Individuelle Programmgestaltung |
12:00 – 13:30 | Mittagessen |
13:30 – 16:00 | Individuelle Programmgestaltung |
16:00 – 18:00 | Abholung der Kinder und Spätbetreuung |
18:00 | Ende |
Montag 7:00 Uhr
- Aufsperren des Standortes, lüften; das Essen der Cateringfirma in Empfang nehmen
- 2 Betreuer:innen richten Tische beim Empfang her mit Listen der angemeldeten Kinder, Gruppenbänder, Elterninfos, Formulare und SCC-Kappen
- Die anderen Betreuer:innen bereiten die Sammelgruppen (Hof, Aula oder Turnhalle) und die Gruppenräume vor und richten Spiel-, Sport- und Kreativmaterial her
7:15 – 9:00 Uhr
- Ab 7:15 Uhr kommen die Kinder in die Frühbetreuung (siehe Anmeldung). Die meisten Kinder kommen zwischen 8:00 – 9:00 Uhr
- Ein:e Betreuer:in begleitet die Kinder vom Empfang in die Sammelgruppe oder in die Gruppenräume und überprüft, ob alle Kinder auf der Liste da sind
8:30 – 8:45 Uhr
- Stand-up-Meeting
- STL und jeweils ein:e Betreuer:in aus jeder Gruppe; Wichtiges für den Tag wird besprochen: Workshops, Open House, Ganztagesausflüge, Besonderheiten…
9:00 Uhr bis zum Mittagessen
- Vormittagsprogramm
- Kinder werden in die Gruppenräume geführt und vorher wird mit den Kindern im Hof, Aula oder Turnhalle zusammengeräumt
- Beginn mit Vorstellung, Morgenrunde, Befindlichkeiten und der Vorstellung des Tagesprogramms
- Am Montag zusätzlich persönliche Vorstellung, Programm für die Woche und für den Tag, Regeln, Kennenlernen, gruppendynamische Spiele und Übungen
- Das Programm wird dann von den Betreuer:innen mit Ausflügen Workshops, und themenspezifischen Angeboten gestaltet
11:30 – 13:30 Uhr Mittagessen
- Die Standorte sind mit Aufwärmküchen ausgestattet. Die Betreuer:innen unterstützen die Kinder beim Essenholen und wenn möglich das Küchenpersonal beim Austeilen des Essens
- Als Essenszeit sind 30 – 45 Minuten einzuplanen
- Essen für die Betreuer:innen ist nicht geplant, sie können aber gerne, wenn genug da ist, gemeinsam mit den Kindern essen. Die Kinder sollen bitte nach dem Essen ihr Geschirr wegräumen und den Tisch abwischen
Nach dem Mittagessen bis 16:00 Uhr
- Nach kurzer Ruhezeit gestalten die Betreuer:innen wieder das Nachmittagsprogramm. Falls Ausflüge stattfinden, müssen die Gruppen bis spätestens 15:45 Uhr wieder am Standort sein
16:00 – 18:00 Uhr
- Betreuung in den Gruppen oder in Sammelgruppe. Gemeinsam mit den Kindern aufräumen, ab 17:00 Uhr nur noch Betreuung in der Sammelgruppe
- Ab 16:00 Uhr können die Kinder abgeholt werden. Die meisten Kinder werden zwischen 16:00 – 17:00 Uhr abgeholt, spätestens 18:00 Uhr (Spätbetreuung in der Anwesenheitsliste angegeben)
- Wenn in der Anwesenheitsliste AnH (Allein nach Hause) angegeben ist, dürfen die Kinder allein entlassen werden. Alle Kinder müssen sich bei Betreuer:innen der Gruppe UND am Ausgang abmelden und werden in der Gruppenliste, sowie der Anwesenheitsliste am Ausgang, abgehakt
- Spätestens um 18:00 Uhr oder wenn alle Kinder abgeholt wurden, macht der Spätdienst die Schließrunde: im Hof aufräumen, alle Fenster zu, Lichter aus, Wasserhähne zu, Alarmanlage, …
Allgemeines & Kontakt
Ansprechpartner:innen
Fachbereichsleitung Ferienbetreuung
Til Ulbricht
t.ulbricht@wiener-familienbund.at
0676/880 52 590
stv. Fachbereichsleitung Ferienbetreuung
Franziska Steinmetz
f.steinmetz@wiener-familienbund.at
0676/880 51 500
Projektassistenz
Christina Rodinger
c.rodinger@wiener-familienbund.at
0676/88052444
STL (in Arbeit)
Telefonnummern/E-Mail
E-Mail Kommunikation
- Themen immer in den Betreff schreiben und jedes Thema getrennt als Mail schicken
- Krankmeldungen immer als E-Mail an PL (ferienbetreuung@wiener-familienbund.at) und die jeweilige STL
Erreichbarkeit
- STL/STV ist während der Campzeit zwischen 07:00 – 18:00 Uhr durchgehend telefonisch erreichbar
- Nach 18:00 Uhr – 07:00 Uhr ist die PL erreichbar
- PL ist Mo – Fr von 06:00 – 19:00 Uhr telefonisch erreichbar
- Zwischen 19:00 – 06:00 Uhr und am Wochenende: E-Mail schreiben und/oder Anrufbeantworter besprechen Wird am nächsten Werktag ab 6:00 bearbeitet
- Betreuer:innen müssen zu ihren eingeteilten Dienstzeiten telefonisch erreichbar sein und auf jeden Fall vor Dienstantritt ihre E-Mails gelesen haben
Datenschutz
- Die Datenschutzgrundverordnung ist von jedem:r Betreuer:in zu unterschreiben
- Die Gruppenliste muss immer mitgeführt werden und nach Dienstschluss im Standortbüro abgegeben werden
- Die Daten der Kinder und Obsorgeberechtigten dürfen nur für Zwecke des SCC und nicht für private Zwecke verwendet werden
- Wenn Listen verloren gehen, muss Selbstanzeige erstattet werden!
- WhatsApp: Betreuer:innen können private WhatsApp-Gruppe bilden
Fotos:
- Die Eltern haben bereits die Einverständniserklärung für Fotos für die interne Verwendung abgegeben
- Keine Fotos oder Videos an Kinder oder Eltern weitergeben
- Falls ein Fototagebuch etc. geplant wird, sollen lieber Projekte als Kinder fotografiert werden (das Fotografieren von Gesichtern muss vermieden werden)
- Falls der Stadtrat sich anmeldet, um Fotos zu machen, nochmals Einverständniserklärung der Eltern einholen (Kinder mit Bändern markieren nach Einverständnis)
- Keine Fotos oder Videos mit den privaten Handys aufnehmen
- Keine Fotos oder Beiträge vom Summer City Camp in den privaten sozialen Medien weitergeben
Compliance
Unter Compliance versteht man die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und die Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel des Unternehmens selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen. Alle Mitarbeiter:innen des WFB sind dazu verpflichtet sich an diese extern und intern bestimmten Regeln zu halten inkl. und ganz besonders den Vereinbarungen im Verhaltenskodex und die Einhaltung unseres Kinderschutzkonzepts. Hinweise auf nonkonformes Verhalten können gemäß des HSchG anonym an die Complianceverantwortlichen des WFB übermittelt werden.
Compliance Officer:
Jörg Buchmüller (j.buchmueller@wiener-familienbund.at)
Franziska Steinmetz (f.steinmetz@wiener-familienbund.at)
Anonyme Abgabestelle: Briefkasten im Eingangsbereich Wiener Familienbund Zentrale – Sechshauser Straße 48/Stock4/Tür 9, 1150 Wien
AGBB und Betreuungsvereinbarungen
Allgemeine Geschäfts- und Betreuungsbedingungen „Summer City Camps 2025“ und die Betreuungsvereinbarungen, die die Eltern bekommen bitte durchlesen (siehe Wichtige Dokumente)
Kinderschutzkonzept beim WFB
Kinderschutzbeauftragte: kinderschutz@wiener-familienbund.at – 0676/8052590
Weitere Informationen siehe Kinderschutzkonzept
Meine Rolle als Betreuer:in
Am Standort seid ihr als Betreuer:innen Teil eines Teams von ca. 20 Leuten mit einer Standortleitung (STL) und Stellvertretung. Im Kleinteam von 2-3 Betreuer:innen seid ihr verantwortlich für eine Gruppe von bis zu 25 Kinder.
Als Betreuer:in bist Du zuständig für die qualitätsvolle Betreuung der Kinder im Summer City Camp. Du hast die Aufsichtspflicht über die Kinder und bist verantwortlich für die Gestaltung des abwechslungsreichen Programms.
Wir erwarten
- Gute Kommunikation innerhalb und außerhalb des Standortes
- Handeln und Auftreten im Sinne des Leitbildes des WFB und des Verhaltenskodex
- Selbstständigkeit und Pünktlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Kooperativen, respektvollen und gesunden Umgang allen Beteiligten der SCC gegenüber und miteinander
- Eigenverantwortliche Planung, Durchführung und Dokumentation in den Teams
- Professionalität vor Ort: SCC-T-Shirts tragen, Sauberkeit und Ordnung der Räume sowie des Materials
- Kein Rauchen vor den Kindern, keine privaten Telefonate, kritische Parteilichkeit den Kindern gegenüber
- Einhaltung der Hausordnung an den Standorten
- 6-Augen-Regel für vertrauliche Gespräche
Vermittlung von Spaß
Ein Herz und ein Hirn
Verantwortung
- Einhaltung der Aufsichtspflicht – Kinder zählen
- Unterstützung beim organisatorischen Ablauf (Montag!)
- Unterstützung und Aufsicht bei Jause & Mittagessen
- Planung und Durchführung des Freizeitprogrammes
- Tagesprotokoll
- Klassenraumgestaltung
- Dokumentation von Unfällen, Schäden, besonderen Vorfällen mit Kindern (Vorlagen bei der STL)
- Tägliches Führen der persönlichen Stundenliste, Abgabe am Ende des Monats inkl. Krankmeldungen unterschrieben und kontrolliert
- Schlüsselverantwortung für Früh- und Spätdienst
- Schlüsselübernahmeprotokoll mit STL durchgehen und unterschreiben lassen
Termine & Meetings
- Die Infoveranstaltungen Einführung, Kinderschutz, Rechtliches, Gewaltprävention, pädagogische Herausforderungen sind bezahlte Arbeitszeit und die Teilnahme ist verpflichtend
- Do, 26.06. Teamtag STL/STV & Team (bezahlter Arbeitstag)
- Fr, 27.06. Schule einräumen und für Montag vorbereiten (bezahlter Arbeitstag)
- Wöchentliche Teammeetings am Standort jeden Mittwoch 17:00 – 18:00 Uhr verpflichtend, min. 1 Betreuer:in pro Gruppe; Protokoll muss geführt werden
- Tägliche Stand-Up-Meetings in der Früh zwischen 8:00 und 9:00 mit jeweils 1 Betreuer:in aus jeder Gruppe
Achte auf das Infoboard, wo Du alle wichtigen Infos für den Tag findest
Anstellung
Dienstvertrag
Siehe Dienstvertrag
Dienstplan
- Dienstzeiten werden von STL vorgegeben, Wünsche der Betreuer:innen werden, wenn möglich, berücksichtigt; ein Wechsel von Standorten ist in Ausnahmen und nach Notwendigkeit möglich
- Die Pause muss eingehalten werden (nur in Ausnahmen nicht)
Bitte offiziell verabschieden, wenn ihr geht 😊
Zeiterfassung?
- Arbeitszeiterfassung wird laut Dienstplan von STL ausgefüllt
- 37 h Kräfte sollen 1h Pause machen können; Pausen werden von STL eingeteilt (Dienstplan)
- 30 h Kräfte machen keine Pause!
- Keine Mehr- und Überstunden, außer nach expliziter Anweisung der STL!
- Stundenlisten werden nach MA vorgelegt und von Betreuer:innen und STL unterschrieben
Früh- und Spätdienst
- Schlüssel Verantwortung für Früh- und Spätdienst
- Das tägliche Versperren sowie der ordentliche Umgang mit der Schule liegen in der Verantwortung der zuständigen Betreuer:innen
- 1 Betreuer:in mit klarer Verantwortung und Unterstützung durch weitere Betreuer:innen
- Unterweisung des Ablaufes beim Versperren: Checkliste (Licht abdrehen, Kontrollgang, usw.) – Schule zusperren!!!
Checkliste Früh- und Spätdienst
Krankenstand
- Wenn ihr Krank seid, so früh wie möglich, spätestens vor 7:00 melden! Ansonsten erfolgt nach gesetzlicher Regelung keine Bezahlung!
- E-Mail an STL und PL (ferienbetreuung@wiener-familienbund.at)
Betreff: Krankmeldung Name Betreuer:in / Dienstzeit / voraussichtliche Krankenstanddauer - Ärztliche Krankschreibung muss bereits ab dem ersten Tag des Krankenstandes eingeholt werden
- So bald wie möglich Übermittlung eines gut leserlichen Fotos (Scan) der Krankmeldung inklusive Information bzgl. absehbarer Krankenstanddauer an PL und STL
- Abgabe der Krankenstandmeldung (Original) bei STL am ersten Tag nach Krankenstand
- Auch eine entsprechende Gesundmeldung ist erforderlich, sofern der Krankenstand vorab nicht auf einen gewissen Zeitraum begrenzt wurde
Urlaubsanspruch
- Der Urlaubsanspruch wird in der Regel ausbezahlt
- Zeitausgleich/Urlaubsanträge sind Ausnahmen. Falls Urlaub aber bereits vor Beginn des Camps gebucht – bitte PL darüber informieren und Antrag MIT Dienstantritt (oder am Teamtag) bei der PL/STL ausfüllen, unterschreiben und ins STO-Büro zum Genehmigen/Unterschreiben schicken
Material & Inventar
Trennen: Schule – WFB – ASKÖ – IFW – VHS
- Bitte sorgsam mit dem Material umgehen und, was nicht gebraucht wird, wegräumen
- Sollte euch Material am Standort fehlen, bitte STL informieren
- Elektronisches (Kameras, Musikboxen, Beamer,…) im Büro lagern und auf Rückgabe achten
Finanzen
Die Standortleitungen erhalten Handgeld für die laufenden Ausgaben. Zu den laufenden Ausgaben zählen:
Handgeld pro Gruppe pro Woche, Verpflegungsgeld, Verbrauchsmaterial Team, Aufstockung Grundausstattung pädagogisches Material, Fahrtkostenersatz, Gebühren f. Strafregisterauszüge und Erste-Hilfe-Kurse
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Betreuer:innen sollen nur einkaufen, wenn von STL angewiesen und müssen auf jeden Fall Rechnung vorlegen
- Handgeld: 69,- €/Woche/Gruppe für Ausflüge, Eintritte inkl. Betreuer:innen, Eis oder Preise
- Immer Teilnehmer:innenzahl auf der Rechnung vermerken; falls es sich um einen Ausflug handelt, bitte noch das Ziel angeben
- WICHTIG: Verpflegung (Essen), Verbrauchsmaterialien (z.B. Alufolie oder Sackerl für die Jause) und pädagogisches Material (z. B. Spielmaterial, Watte, Ballon) müssen jeweils auf separate Rechnungen!
- Es dürfen keine Privatausgaben auf der Rechnung enthalten sein, durchstreichen reicht nicht aus!
- Bio-Obst/Jause nur kaufen, wenn billiger als nicht Bio
- Eis und Süßigkeiten sind keine Jause, können in Handgeld übernommen werden
Betriebliche Fahrtkostenerstattung:
Betrieblichen Fahrten, die erstattet werden, sind Fahrten mit den Öffis mit Kindern. Die Fahrten müssen im Formular Fahrtkostenerstattung protokolliert sein!
Es muss für alle zu erstattenden Fahrten bzw. Fahrkarten eine entsprechende mit USt gekennzeichnete und datierte Rechnung (muss am Automaten oder bei Onlinekauf mit ausgedruckt werden) abgegeben werden, sonst können die Fahrten nicht erstattet werden.
An- und Abreise zum Standort zählen nicht als betriebliche Fahrten und werden nicht erstattet.
- Einzelfahrten: betriebliche Einzelfahrten werden alle erstattet
- Wochenkarten: Erstattung ab der 4. betrieblichen Fahrt pro Woche
- Monatskarte: Erstattung ab der 13. betrieblichen Fahrt pro Monat
- Ferienmonatskarte (Semesterticket): siehe Monatskarte
- Jahreskarte: Erstattung 1€ pro Arbeitstag ab der 13. betrieblichen Fahrt pro Monat
- Klimaticket bzw. regionale Klimatickets (z. B. VOR): wird mit dem regulären Jahreskartenpreis der Wiener Linien kalkuliert, weil nur der Raum Wien für das SCC relevant ist; wird deshalb auch wie Jahreskarte erstattet
ACHTUNG: Ersatz für Fahrtkosten, Gebühren für Strafregisterauszüge und Erste-Hilfe-Kurse können nur mit Rechnung und innerhalb des Anstellungszeitraumes abgerechnet werden, es erfolgt keine Erstattung/Auszahlung nach Ablauf des Dienstverhältnisses! Wird von STL ausbezahlt.
Essen
Die Kinder werden während der Summer City Camps voll verpflegt. Es gibt gesunde Vor- und Nachmittagsjause mit Obst und Gemüse und vegetarische und/oder schweinefleischfreie Mittagsmenüs. Die Eltern sollen den Kindern nichts zum Essen mitgeben. Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden nach den Angaben bei der Anmeldung berücksichtigt.
Küchen & Reinigung
- Reinigung- und Küchenpersonal sind essenzielle und gleichwertige Kollegen:innen am Standort, dementsprechend ist ein respektvoller Umgang ein MUSS!
- Die Küche darf nur in Schutzbekleidung (Schuhüberzug, Schürze, Haube) betreten werden
- Es gibt keine Herde, lediglich Aufwärmöfen
- Der Speiseplan der Woche wird von STL in Küche ausgehängt und das Personal wird informiert (Allergene!)
- Übrig gebliebenes Essen darf nicht offiziell gespendet werden und auch nicht am nächsten Tag aufgewärmt werden!
- Brote, Aufstriche, Obst etc. darf natürlich gekühlt wiederverwendet werden
- Kühlschränke sind vorhanden, dürfen aber nicht für private Speisen verwendet werden
- Gefrierschränke sind in der Regel nicht vorhanden
- Die Küchen und Speisesäle können in der letzten Ferienwoche nur bis Dienstag genutzt werden. Es sollen dann für die Kinder Lunchpakete bestellt werden
- Küchenpersonal muss über den zeitlichen Ablauf informiert sein, um das Essen/Jause pünktlich vorzubereiten
- Bis spätestens 17 Uhr muss sämtliches Geschirr, etc. in der Küche abgegeben sein. Danach wird die Küche nicht mehr von Betreuer:innen betreten
Zeiten
VM-Jause bis 09:30 Uhr Mittagessen 12:00 – 13:30 Uhr NM-Jause ab 15:30 Uhr
Wenn Kinder in der Frühbetreuung noch nicht zu Hause gefrühstückt haben kann für sie schon eine Jause gerichtet werden. Die Ausnahmen bitte mit Küchenpersonal besprechen
Mittagessen & Jause
- Mittagessen wird Dienstag der Vorwoche von STL bestellt (Vegetarisch, schweinefleischfrei, gluten- und laktosefreie)
- Ganztagesausflüge – Essen planen
- Augenmerk auf Allergene – in Kinder-Liste überprüfen!
- Menüplan mit vermerkten Allergenen hängt in Küche und beim Eingang für die Eltern aus
- Mit Küchenpersonal Zubereitung und Zeit der Mittagessen/Jause absprechen und unterstützen
- Bei der Jausen Zubereitung können Kinder miteingebunden werden (im Speisesaal, nicht in der Küche)
- Jausen im Speisesaal. Evtl. im Gruppenraum, dabei klare Trennung von Essen und Spiel!
- Essen ist für Betreuer:innen nicht geplant, sie können aber gemeinsam mit den Kindern essen, wenn etwas übrigbleibt
- Gemeinsam mit den Kindern essen als pädagogisches Element <-> keine Pause!
Anmeldung und Anwesenheit der Kinder, Datenlisten
Datenlisten
Es gibt 3 Anwesenheitslisten: Montagsliste, Gesamtliste, Gruppenliste
- Montagsliste:
Enthält alle relevanten Informationen über das Kind und die Eltern. Montags bei der Anmeldung erfolgt der Datenabgleich der Daten mit den Obsorgeberechtigten.
- Gesamtliste:
Diese Liste hat Betreuer:in bei Anmeldung und Abholung am Eingang. ü anwesend; sonst frei lassen. Die Liste um 9:00 im Büro abgeben.
- Gruppenliste:
Bei Betreuer:innen der Gruppe. Auf entsprechende Verwahrung achten – DATENSCHUTZ. Am Ende des Tages im Büro ablegen. Die Anwesenheitsliste ist ein wichtiges Werkzeug der Aufsichtspflicht!
- Bis spätestens 9:30 Uhr wird die Gesamtliste im Büro abgegeben, STL/STV ruft bei Eltern der fehlenden Kinder an und trägt Info in die Gesamtliste ein und es erfolgt der Abgleich der Gesamtliste mit den Gruppenlisten, die Gruppenliste bleibt bei den Betreuer:innen der Gruppe.
Anmeldungen Montag
- Anmeldetische am Eingang ausgestattet mit Montagsliste (Montag) oder Gesamtliste
- Ab 07:15 Uhr Tische besetzt von Betreuer:in/STV; STL regelt Probleme/Wünsche
- Montagsliste: Daten der neuen Kinder mit Obsorgeberechtigten GENAU überprüfen!
- Änderungen in den Listen nachtragen
- Falls Kind nicht von Obsorgeberechtigten gebracht wird, STL informieren. Obsorgeberechtigte werden via Mail/SMS kontaktiert oder es wird nachtelefoniert
- Kind bekommt Armband der Gruppe
- Ein:e Betreuer:in leitet Kinder zu den Sammelgruppen im Garten/Hof/Turnsaal (wetterabhängig) oder in den Gruppenraum
- Bis spätestens 09:30 Uhr informieren Betreuer:innen die STL, welche Kinder nicht anwesend sind
- STL/STV ruft Obsorgeberechtigte an, wenn Kinder um 09:00 Uhr noch nicht anwesend sind und nimmt (immer!) Eintrag in Gesamtliste vor!
- Betreuer:innen gleichen Gruppenlisten mit Gesamtliste ab!
- Obsorgeberechtigten bitte kommunizieren, dass Kinder bis spätestens 9:00 Uhr gebracht werden sollen, da evtl. Ausflüge
Probleme bei Anmeldung
- Eltern haben Datenänderungen -> Datenänderungsformular ausfüllen lassen
- Kind hat Anmeldung, ist nicht auf Liste -> STL
- Kind hat keine Anmeldung ist nicht auf Liste oder für andere Woche angemeldet -> STL
- Eltern äußern bei der Anmeldung Gruppenwünsche (die eine Woche vorher per Mail an die STL anzubringen waren) -> notfalls Montag Früh noch zu ändern (bevor viel Durchmischung geschieht)
- Wünsche der Eltern nach Tausch von Betreuungswochen -> Eltern direkt an die Bildung im Mittelpunkt verweisen
Abholung
Alle Kinder müssen sich immer bei Betreuer:innen der Gruppe und bei Betreuer:in am Ausgang abmelden!
- 1-2 Betreuer:in am Empfangstisch beim Ausgang
- 1 Shuttle
- Gruppen sind allerspätestens um 15:45 Uhr zurück. Bei geplanter späterer Ankunft STL informieren -> Obsorgeberechtigte informieren
- Ab 16:00 Uhr können die Kinder abgeholt werden
- Die meisten Kinder werden zwischen 16:00 – 17:00 Uhr abgeholt, spätestens aber um 18:00 Uhr, wenn Spätbetreuung in der Anwesenheitsliste angegeben ist
- Shuttle fragt Eltern nach den Namen der abzuholenden Kinder und holt sie in den Gruppen ab und bringt sie zum Ausgang
- Alle Kinder müssen sich bei Betreuer:in der Gruppe abmelden -> wird in Gruppenliste abgehakt und geht zum Ausgang -> wird dort in Gesamtliste abgehakt und an Abholer:in übergeben
- Wenn in der Anwesenheitsliste AnH (Allein nach Hause) angegeben, dürfen die Kinder alleine zur vereinbarten Zeit entlassen werden
- Überprüfen, ob Kinder, die allein nach Hause gehen dürfen, wirklich fit sind!
- Alleingeher:innen werden um 10 Minuten vor 16:00 Uhr vom Shuttle zum Ausgang begleitet, abgehakt und entlassen
- Kinder sollten nicht vor 16:00 Uhr abgeholt werden, außer es wurde vorher mit den Eltern abgesprochen
- Kein Kind verlässt das Programm früher ohne schriftliche Erlaubnis der Obsorgeberechtigten!
- Abholung ist IMMER am Schulstandort!
- Obsorgeberechtigten bitte kommunizieren, dass bis 16:00 Uhr noch ein gemeinsamer Gruppenabschluss zur pädagogischen Rahmung des Tages stattfindet und Kinder deswegen nicht früher abgeholt werden können.
- Vergewissern, dass die Abholenden auch abholberechtigt sind (wenn nötig Ausweis zeigen lassen und in Liste nachschauen)
- 18:00 Uhr Gesamtliste und Gruppenlisten abgleichen und im Büro verwahren
Partnerorgansiationen
Integrative Deutschförderung und Kompetenzförderung Mathematik (WUSEL)
- Interface Wien (IFW) stellt Personal für WUSEL
- In spielerischer Form mit allen Kindern in der Gruppe, keine Einzelförderung
- 2-3 Mitarbeiter:innen mit je 10 Wochenstunden sind an jedem Standort
- Jede Gruppe soll 1 Stunde Förderung am Tag erhalten – kann aber auch geblockt werden
- Während der WUSEL Einheiten sollen die Betreuer:innen die Kinder zum Mitmachen motivieren und die Kinder, die nicht mitmachen anderweitig beschäftigen.
- Die Betreuer:innen haben weiterhin Aufsichtspflicht
- Betreuer:innen informieren die Kursleiter:innen über Besonderheiten bei den Kindern (z. B. chronische Krankheiten) vor Allem bei Kindern mit Behinderungen.
Sport – ASKÖ WATT
- Jede Gruppe soll 1 Stunde Bewegungseinheiten am Tag erhalten
- Trainer:in zählt als Aufsichtsperson, pädagogische Verantwortung liegt aber bei Betreuer:innen
- Am Anfang der Sporteinheit informieren Betreuer:innen über Besonderheiten der Kinder der Gruppe
- Während der Sporteinheiten sollen die Betreuer:innen die Kinder zum Mitmachen motivieren und die Kinder, die nicht mitmachen anderweitig beschäftigen.
- Die Betreuer:innen haben weiterhin Aufsichtspflicht
- Betreuer:innen informieren die Sporttrainer:innen über Besonderheiten bei den Kindern (z. B. chronische Krankheiten) vor Allem bei Kindern mit Behinderungen.
WKF BFREI
- Kinder mit Behinderungen an Standorten mit Inklusiv-Gruppen
- Speziell ausgebildete Betreuer:innen der Wiener Kinderfreunde Betreuung Barrierefrei sind an Standorten mit Inklusiv-Gruppen
- Bitte gut mit den Inklusiv Betreuer:innen absprechen und beim Programm planen berücksichtigen
- Den Workshoppartner:innen rechtzeitig bekannt geben auf welche Besonderheiten achtgegeben werden muss
Pädagogischer Alltag
Pädagogische Grundhaltung
- Orientierung an den Kinderrechten und an demokratischen Grundwerten
- Gleichbehandlung & Antidiskriminierung
- Neutralität im Hinblick auf Konfession und Parteien
- Geschlechterreflektiertes Handeln
- Freiwilligkeit & Vertraulichkeit
- Partizipation und Lebensweltorientierung
- Gesundheitskompetenzvermittlung
Tagesablauf
07:00 – 07:15 | Vorbereitung Frühdienst |
07:15 – 09:00 | Frühbetreuung und Ankunft der Kinder |
09:00 – 12:00 | Individuelle Programmgestaltung |
12:00 – 13:30 | Mittagessen |
13:30 – 16:00 | Individuelle Programmgestaltung |
16:00 – 18:00 | Abholung der Kinder und Spätbetreuung |
18:00 | Ende |
Strukturierte Fixpunkte, Rituale und klare Regeln geben den Kindern Sicherheit und schaffen Vertrauen. Solche Rituale sind z.B. die Begrüßung und das Kennenlernen am Montag, der Morgenkreis, das Tagesabschluss Ritual und die Wochenreflexion am Freitag.
- Montag: Regeln, Kennenlernen und Rallye durch die Schule: Wo kann ich toben, Wo kann ich chillen,Wo wird gegessen, Was muss ich beim abholen/gehen beachten, Wer räumt auf,Wer ist Chef,…
- Morgenkreis: Befindlichkeit und Wünsche der Kinder abfragen, Tagesplan (Wochenplan am Montag)
- Programm klar von freiem Spiel trennen: Die Kinder sollen wissen, wann geplantes Programm stattfindet und wann sie sich selbst beschäftigen und frei spielen können.
- Bewusste Pausen einrichten
- Rückzugsorte für Kinder schaffen – Mümmelecke, ein paar Bücher, Aufsicht?; für die ganz kleinen Kinder evtl. auch Ruhezeit einplanen nach dem Mittagessen?
- Viel auswärts & in der Natur unternehmen
- Auch entspannendes Programm zwischendurch (Traumreise, Vorlesen…)
- Reflexion: Am Tagesende und vor Allem am Freitag z.B. Plakate, Zeichnungen, Collagen über die Erlebnisse der Woche erstellen. Ich fand gut, dass… Ich habe einen Tipp! Ich habe eine Frage!
- Talente Show „Zeig, was du kannst“
- Open House: mehrere Angebote werden von den Betreuungsteams bespielt. Kinder können frei wählen und wechseln. Z.B. verschiedene Stationen: musisch, sportlich, künstlerisch, entspannend
Wochenplan Beispiel
Der Wochenplan für jede Gruppe muss spätestens am Freitag der Vorwoche fertig gestellt und an die STL abgegeben werden und am Montag an der Infotafel aufgehängt sein
Themenwochen
Als Ausgangspunkt für die Wochenplanung jeder Gruppe können die geplanten Workshops herangezogen werden, um einen roten Faden durch das pädagogische Programm der Woche zu ziehen. Eine fixe Themenwochen-Wahl kann die Planung vereinfachen, den pädagogischen Wert steigern und die Kreativität der Betreuer:innen, wie auch der Kinder, fördern und fordern.
- Kinderrechte & Kinderschutz
- Medien & Journalismus
- Forschen & Entdecken
- Musik & Theater & Tanz
- Natur & Nachhaltigkeit
- Sport & Bewegung
- Kreatives Gestalten
Weitere Themenbereiche:
- Interkulturelle Woche
- Unsere Stadt
- Zeitreise
- Bücher & Comics u.v.m.
Workshoppartner:innen
- Es sind fixe Workshops für die Standorte gebucht. Bitte bei der Standortleitung am Vortag detaillierte Infos einholen
- Die Workshoptermine mit externen Workshoppartner:innen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten!
- Die Betreuer:innen müssen sich aktiv an den Workshops beteiligen und die Kinder zum Mitmachen motivieren. Das gilt auch für die Schwimm- und Radfahrkurse
- Mit den Büchereien Wien vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten!
Beispiele Workshoppartner:innen
· MDW – Haus der Musik · Technisches Museum · Theater bewegt! · Science Pool |
· Zoom Kindermuseum · Kultursommer Wien · Ferienspiel · U.v.m.
|
Ausflüge
- Montag und Freitagnachmittag eher kein Programm auswärts buchen
- Keine Abreise vor 9:15 Uhr möglich, Programmende so wählen, dass Gruppe spätestens um 15:45 Uhr am Standort zurück
- Ausflug nur mit mindestens einer Person mit 1.Hilfe Kurs
- Summer City Camp Shirts -> Betreuer:innen repräsentieren das Projekt
- Bei Ausflügen zu externen Angeboten -> Einholung über Infos (gibt es Schatten, Wasserspender, Toiletten…) und dortige Regeln
- 2er Reihe anstellen, aufeinander warten – Gruppe bleibt zusammen, über Zebrastrafen gehen
- Alles dabei? SCC Caps, Sonnencreme, Handtücher, Wasser, Erste-Hilfe-Kit, evtl. Jause
- Immer auf Sonnencreme und Trinkwasser achten. Wenn ein Kind nicht will, muss es in den Schatten, im letzten Fall schmiert Betreuer ein, wenn es nicht anders geht
- Unfall bei Ausflügen: Im Zweifelsfall 144 rufen und STL informieren -> informiert Eltern. Nach Möglichkeit fährt ein Betreuer:in fährt mit Rettung (auch externe), 1 zusätzlicher Betreuer:in fährt zur Gruppe, erst dann geht die Gruppe zurück zum Standort
Regeln für die Bäder
- Grundsätzlich am Vortag bei den Bädern anmelden
- Gruppen mit Kindern bis 10 Jahre nur in Familienbäder
- Gruppen mit 10, 11, und 12-jährigen Kindern können auch in reguläre Frei- und Hallenbäder gehen, wenn:
- alle Eltern der Gruppenkinder die Schwimm-Check-Karte ausgefüllt und abgegeben haben
- 1 Betreuer:in einen Helferschein besitzt
- alle Betreuer:innen einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs haben
- alle Betreuer:innen sicher Schwimmen können und im Notfall auch ins Wasser gehen
- 3 Betreuer:innen für den gesamten Aufenthalt im Schwimmbad eingeplant sind
- Im Schwimmbad gilt:
- Beim Badewart:in „anmelden“ (Wer sind wir? Können alle Kinder schwimmen? Wer im Team hat den Helferschein etc.)
- Für 6 Kinder im Wasser ist mind. 1 Betreuer:in am Beckenrand aufsichtspflichtig (Überblick kann nur vom Beckenrand aus bewahrt werden!)
- Alle Kinder müssen Sonnencreme auftragen (mind. 30 Minuten bevor sie ins Wasser gehen und nach jedem Schwimmen neu auftragen)
- Weiteren Sonnenschutz (Kappe, Sonnenbrille, etc.) nicht vergessen
- Kartenspiele, Bälle, etc. sind mitzunehmen für Kinder, die nicht ins Wasser möchten
- Ins Schwimmbad gehen ist keine pädagogische Aktivität an sich – bitte plant Gruppenspiele im und außerhalb des Wassers!
Pädagogische Herausforderungen
Klare Regeln geben den Kindern Sicherheit. Sie sollen einheitlich an den Standorten sein und die Hausregeln der Schulen miteinbeziehen. Den Kindern soll auch klar vor Augen geführt werden, welche Konsequenzen der Verstoß gegen die vereinbarten Regeln hat.
Regeln
- Freundlich und nett zueinander sein
- Zuhören, aussprechen lassen
- Ordnung halten
- Verantwortung übernehmen
- Sich gegenseitig helfen und aufeinander aufpassen
- 2er-Reihe
- Immer bei Betreuer:innen an- und abmelden
- Betreuer:in ist „Chef:in“
Konsequenzen
- Ablauf:
- 3-mal Einzelgespräch mit Betreuer:in: gelb, orange, rot
- Ampel kann durch positive Aktion wie z. B. Gruppenraum aufräumen, anderen helfen etc. wieder eine Stufe runtergesetzt werden.
- Bei Rot -> STL und Eltern/Obsorgeberechtigte werden informiert
- STL führt persönliches Gespräch mit Eltern/Obsorgeberechtigte
- Gesprächsablauf und -inhalte:
- 3 Einzelgespräche mit Betreuer:in:
Fehlverhalten erklären -> gewünschtes Verhalten schildern -> Vereinbarung mit Frist treffen -> auf Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung hinweisen - 1 Gespräch mit STL mit Vereinbarung und Frist:
Fehlverhalten erklären -> gewünschtes Verhalten schildern -> Vereinbarung mit Frist treffen -> auf Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung hinweisen - Gespräch STL mit Obsorgeberechtigten und Kind:
Fehlverhalten erklären -> bisherige Maßnahmen schildern -> fragen, ob das Verhalten von Zuhause oder Schule bekannt ist -> nach Vorschlägen fragen, Vereinbarung mit Frist treffen -> auf Ausschlussmöglichkeit durch die BiM hinweisen - PL wird von der STL sofort über das Gespräch mit den Obsorgeberechtigten informiert.
- Gespräche immer ausführlich schriftlich dokumentieren!
- 3 Einzelgespräche mit Betreuer:in:
Auszeit – Gruppen, betreute
Kinder, die mit den regulären erprobten pädagogischen Maßnahmen in den Gruppen nicht zu betreuen sind, können, wenn möglich für eine geeignete Zeit in Time Out Gruppen betreut werden. Evtl. waren die Kinder von der Gruppe überfordert und können so zur Ruhe kommen.
Ausschluss eines Kindes aus pädagogischen oder sonstigen Gründen
- §26 AGBB Gründe für eine außerordentliche Kündigung der BEV: Das Verhalten des Kindes stellt eine unzumutbare Beeinträchtigung der Betreuung dar, Betreuungsaufwand für das Kind ist nicht abdeckbar.
Den Ausschluss kann nur die BiM vornehmen. Die Ankündigung des Ausschlusses an die Eltern erfolgt nur durch die STL und nach Rücksprache mit der PL. Eine Information ergeht ebenfalls an die BiM, die dann den Ausschluss ausspricht. Gespräche mit den Eltern im Vorfeld und schriftliche Dokumentation der Ausschlussgründe nötig!
Gespräche mit den Kindern
Die Gespräche mit den Kindern müssen gut dokumentiert werden. Die Gespräche mit den Eltern sollten auf jeden Fall mit den STL / STV durchgeführt werden.
- Bitte nur die Sachlage schildern
- Getroffene Maßnahmen erörtern
- Keine Vorwürfe oder Beschuldigungen
- Wir achten auf Gleichbehandlung
- Im Konflikt werden alle Beteiligten zu Gesprächen herangezogen
- STL hinzuziehen!
Medizinisches
Notfallmedikamente
Wir haben Kinder an den Standorten, die medizinische Diagnosen haben, bei denen im Notfall besondere Maßnahmen angewendet werden müssen. Krankheiten, die am häufigsten bei den Anmeldungen im Summer City Camp angegeben wurden:
- Allergie
- Epilepsie
- Diabetes
- Asthma
- ADHS
Grundsätzlich dürfen die Betreuer*innen den Kindern keinerlei Medikamente oder ähnliches verabreichen. Ausnahmefälle werden im Vorhinein von der Projektleitung abgeklärt und entsprechende Anleitungen ausgegeben. Bei jeglichem Verdacht eines medizinischen Notfalls ist sofort die Rettung 144 zu rufen.
Im Falle eines Notfalls immer sofort die Rettung rufen 144
Meldepflichtige Krankheiten
Meldepflichtige Krankheiten sind: Lausbefall, Masern, Scharlach, Feuchtblattern. Für den Umgang mit diesen Fällen gibt es ausführliche Checklisten.
Bei Verdacht auf jeden Fall die Standortleitung informieren!
Checkliste medizinische meldepflichtige Krankheiten
Unfälle
Bitte bei Unfällen den Ablauf und die Umstände genau protokollieren (Unfallprotokoll Vorlage)
- 144 Rettung (speziell bei Kopfverletzungen immer Rettung) -> STL informieren
- STL informiert in Absprache mit PL die Eltern/Obsorgeberechtigte
- Unfall bei Ausflügen: 1 Betreuer:in fährt mit Rettung (auch externe), 1 zusätzlicher Betreuer:in fährt vom Standort zur Gruppe, erst dann geht die Gruppe zurück zum Standort
- Sobald die Rettung gerufen wird -> Unfallprotokoll (Formular) ausfüllen und an die PL
- Alle Betreuer:innen haben einen mindestens 8-stündigen Erste-Hilfe-Kurs absolviert
- Beteiligte Betreuer:in füllt Unfallprotokoll aus, STL sendet Unfallprotokoll an PL
Im Zweifelsfall immer -> 144 & PL
Unfallprotokoll -> liegt bei der STL aus; dort auch wieder abzugeben
Schäden
- Bei Schädenimmer STL informieren
- Möglichst genau und mittels Fotos dokumentieren
- Schadensprotokoll liegt bei der STL; dort auch wiede abzugeben
- Formular „Schadensmeldung“ ausfüllen -> STL
- PL meldet an MA56
Checklisten (in Arbeit)
Anmeldung
1-2 Betreuer:innen besetzen ab 07:15 die Empfangstische und bereiten vor:
- Montags- / Gesamtlisten ausgedruckt
- Liste ist alphabetisch nach Vornamen sortiert. Ein Tisch A-M Ein Tisch N-Z
- Gruppenbänder
- Datenänderungsformular
- Elterninfos
- Datenschutzerklärungen
- Kappen
- Kulis
STL unterstützt bei Fragen der Eltern
Probleme bei Anmeldung
- Eltern haben Datenänderungen -> Datenänderungsformular ausfüllen lassen
- Kind hat Anmeldung, ist nicht auf Liste -> STL informieren
- Kind hat keine Anmeldung ist nicht auf Liste oder für andere Woche angemeldet -> STL informieren
- Eltern äußern bei der Anmeldung Gruppenwünsche -> Eltern informieren, dass Gruppenwünsche eine Woche vorher per Mail an die STL gemeldet werden müssen. „Wir werden versuchen Gruppenwünsche zu berücksichtigen“
- Wünsche der Eltern nach Tausch von Betreuungswochen -> Eltern direkt an die Bildung im Mittelpunkt verweisen
Abholung
Alle Kinder müssen sich immer bei Betreuer:innen der Gruppe und bei Betreuer:in am Ausgang abmelden!
- 1-2 Betreuer:in besetzen ab 16:00 den Empfangstisch beim Ausgang.
- 1 Betreuer:in fungiert als Shuttle.
- Die Gruppen sollen allerspätestens um 15:45 Uhr von Ausflügen zurückam Standort sein. Bei geplanter späterer Ankunft STL informieren, STL informiert Obsorgeberechtigte
- Ab 16:00 Uhr können die Kinder abgeholt werden.
- Die meisten Kinder werden zwischen 16:00 und 17:00 Uhr abgeholt, spätestens aber um 18:00 Uhr wenn Spätbetreuung in der Anwesenheitsliste angegeben ist.
- Der Shuttle fragt Eltern nach den Namen der abzuholenden Kinder, holt sie in den Gruppen ab und bringt sie zum Ausgang.
- Kind muss sich bei Betreuer:in abmelden, wird in Gruppenliste abgehakt und geht zum Ausgang, wird dort in Gesamtliste abgehakt und Abholer:in übergeben.
- Vergewissern, dass die Abholenden auch abholberechtigt sind (wenn nötig Ausweis zeigen lassen und in Liste nachschauen)
- Wenn in der Anwesenheitsliste AnH (Allein nach Hause) angegeben, dürfen die Kinder alleine zur vereinbarten Zeit entlassen werden. Überprüfen, ob Kinder, die allein nach Hause gehen dürfen, wirklich fit sind!
- Alleingeher:innen werden um 10 Minuten vor 16:00 Uhr vom Shuttle zum Ausgang begleitet, abgehakt und entlassen.
- Kinder sollten nicht vor 16:00 Uhr abgeholt werden, außer die Obsorgeberechtigten haben es vorher per e-mail mit STL abgesprochen.
- Obsorgeberechtigten bitte kommunizieren, dass bis 16:00 Uhr noch ein gemeinsamer Gruppenabschluss zur pädagogischen Rahmung des Tages stattfindet und Kinder deswegen nicht früher abgeholt werden können.
- Kein Kind verlässt das Programm früher ohne schriftliche Erlaubnis der Obsorgeberechtigten!
- Abholung ist IMMER am Schulstandort!
- 18:00 Uhr Gesamtliste und Gruppenlisten abgleichen und im Büro verwahren.
Eingangsbereich Infoboards
Ausflüge
- Einholung über Infos bei Ausflügen zu externen Angeboten – (gibt es Schatten, Wasserspender, Klos, Regeln…)
- Wetterinfo einholen
- Ausflug nur mit mindestens einer Person mit 1.Hilfe Kurs
- Zumutbare Fahrzeit für Kinder bis zu 45 Minuten mindestens 30% der Zeit zusätzlich einplanen
- Rückkehr am Nachmittag bis spätestens 15:45 – wenn Verspätung, STL informieren.
- STL per SMS informieren: Gruppe, Ziel, Rückkehr (z.B.: Rot Augarten 15:45)
- Was nehme ich mit?
- Rucksack mit Wasser
- Kapperl
- Sonnencreme
- Erste-Hilfe-Kit
- Jause
- Handtücher
- Mit Kindern die Route und Verhaltensregeln besprechen
- Ganztagesausflüge sind möglich – Selber Lunchpaket machen oder in der Vorwoche bestellen
- Immer 2er Reihe, 1 Betreuer:in vorne, 1 Betreuer:in am Schluss.
- Straße immer an der Ampel oder Zebrastreifen überqueren
- Kinder regelmäßig durchzählen
- Wenn es einem Kind schlecht geht, SL informieren –muss es abgeholt werden?
- Schwierige Kinder: eventuell Springer:in dazu schicken, schlimmstenfalls zurück zur Schule, STL: Eltern anrufen, sie sollen das Kind abholen
- Unfall bei Ausflügen: 1 Betreuer:in fährt nach Möglichkeit mit Rettung mit (auch externe). Falls Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden kann, fährt zusätzliche:r Betreuer:in vom Standort zur Gruppe, erst dann geht die Gruppe zurück zum Standort.
Gespräche mit Kindern
Ein „gutes“ Gespräch bedeutet:
Dass sich die Gesprächspartner:innen wohl fühlen und dass die wechselseitigen Ziele einigermaßen erreicht sind oder dass sie sich über das Nichterreichen des Ziels einig sind. Mit anderen Worten: dass nicht nur der/die Erwachsene erreicht hat, was er/sie will. Das bedeutet, dass sich die Gesprächspartner:innen respektieren, unabhängig vom Inhalt des Gesprächs.
Ein „offenes“ Gespräch heißt:
Dass das Kind seine Meinung und Gefühle äußern kann, ohne vom Erwachsenen gelenkt oder in die Irre geführt zu werden, also wenn es keine Erwachsene gibt, die einseitig die Richtung des Gesprächs bestimmt.
Ein „gutes“ Gespräch ist voller Wärme, Respekt und Interesse.
- Warte den richtigen Zeitpunkt ab. Lass nach dem Konflikt entsprechend Zeit vergehen, bis sich das Kind beruhigt hat.
- Schenke dem Kind die volle Aufmerksamkeit
- Sorge dafür, dass das Kind sich wohl fühlt.
- Kündige an, worüber du sprechen möchtest, fokussiere dich auf das Wesentliche und bleibe konkret.
- Nimm dieselbe (Augen-)Höhe wie das Kind ein und schau das Kind an, während Du sprichst.
- Nimm das Kind ernst.
- Unterstütze das Kind dabei, eigene Lösungen zu finden, sei offen für Kompromisse.
- Höre zu! Das Kind dazu ermutigen, zu erzählen, was es empfindet oder will, weil man das sonst nicht weiß.
- Mit Beispielen zeigen, dass bei einem ankommt, was das Kind sagt. Bsp.: „…Aha, Du meinst also…“.
- Führe nicht nur Problemgespräche
- Nutze positive Äußerungen
- Bleibe ruhig und liebevoll
- Sobald Du merkst, dass das Kind nicht mehr bei der Sache ist, weise das Kind darauf hin, dass Du das Gespräch unterbrichst und ihr später weiterredet.
- Beende das Gespräch liebevoll.
- Hole dir im Zweifelsfall Hilfe.
Genaues Protokollieren nicht vergessen 😊
Quelle: Martine F. Delfos: „Sag mir mal …“ Gesprächsführung mit Kindern.
Herausforderndes Verhalten von Kindern
Ein Kind zeigt herausforderndes Verhalten (aus einem “guten” Grund):
Das Konzept der “Annahme des guten Grundes” besagt, dass Menschen stets einen Grund haben, wieso sie so handeln wie sie handeln. Auch, wenn dieser Grund nicht immer sofort offensichtlich ist.
Demnach ist es wichtig, darauf zu achten und zu reflektieren, was hinter dem Verhalten des Kindes stecken könnte. Darauf berufen wir uns auf das beobachtbare Verhalten oder die Erzählungen des Kindes.
Mögliche Gründe, dass Kinder ein herausforderndes Verhalten zeigen, können u.A. sein:
- Extreme Introvertiertheit
- Trennungsängste
- Kontaktvermeidung
- Überängstlichkeit und ängstlich-depressives Verhalten
- Aggressives Verhalten
- Zappeligkeit, Unruhe, Impulsivität
- Lautstärke-empfindlich
- Überforderung und Reizüberflutung
Grundsätzliches
- Kein Fall ist genau gleich, weshalb es auch keinen Musterplan gibt nach dem gehandelt werden kann. Deshalb gibt es auch kein richtig oder falsch, sowie bessere oder schlechtere Lösungsansätze, sondern jede Situation muss individuell betrachtet werden (da jede Person mit ihrer Lebenswelt und Umwelt, sowie die Situation verschieden ist) und dafür die passenden Lösungsansätze gefunden werden.
- Dabei ist vor allem die Umgangsweise mit den betroffenen Personen, als auch die eigene Haltung zu den beteiligten Personen und der Situation wesentlich.
- Wichtig sind zunächst die Gefühle und Emotionen der beteiligten Personen und der eigenen Person wahrzunehmen. Dabei hilft auch oft ein Perspektivenwechsel.
- In verschiedenen Situationen kann es auch hilfreich sein das Verhalten im Kontext der Lebenswelt und Umwelt des Kindes zu sehen, um so mögliche Hintergründe und Ursachen des Verhaltens herausfinden zu können.
- Dabei ist es nicht die Aufgabe der Betreuer:innen die Ursachen zu beheben, sondern ein Verständnis für die Situation zu bekommen und so die Person in z.B. den Aktionen besser einbinden zu können. So können Betreuer:innen die Ressourcen der Kinder entdecken und mehr auf die Stärken der Kinder eingehen.
- Außerdem: keine überstürzten Reaktionen/Handlungen. Es hilft die Situation vorerst im Team anzusprechen und das weitere Vorgehen in den Teammeetings oder im kollegialen Austausch zu besprechen. Die passenden Lösungsansätze zu finden ist nicht einfach. Trotzdem gilt: GEMEINSAM nach Lösungen suchen und finden ist leichter als ALLEIN!
Positive Motivation
- Lobe nicht nur Erfolge sondern bereits die Anstrengungsbereitschaft des Kindes.
- Gehe nur auf eine Sache oder Handlung ein, nicht auf mehrere gleichzeitig
- Halte dem Kind keine Vorfälle aus der Vergangenheit vor
- Stärke das Selbstbewusstsein durch Übertragung von Verantwortung und Aufgaben (im Rahmen der Möglichkeiten, die du dem Kind auch zutrauen kannst – achte dabei darauf, das Kind nicht zu überfordern)
- Fördere Kontakte mit gleichaltrigen Kindern, vermeiden die Abkapselung
- Generell: achte darauf, sich dem Kind gegenüber liebevoll, freundlich und motivierend zu verhalten
Strukturierung/Sicherheit
- strukturiert den Tag und die Woche (genaue Uhrzeiten festlegen, was wird wann wo getan…)
- legt gemeinsam mit den Kindern klare Verhaltensregeln fest und vereinbart Konsequenzen (siehe Konsequenzen) bei Nichteinhaltung
- stellt sicher, dass alle Betreuer:innen und wenn möglich auch die Eltern sich einig sind und „an einem Strang ziehen“, wobei auch die Perspektive des Kindes (wenn möglich) miteinbezogen werden soll
Reflexion der Situation
Reflexive Analyse im pädagogischen Kontext, um dem Verhalten des Kindes bestmöglich auf den Grund zu gehen
Mögliche auslösende Situationen
- Zu viele Kinder
- Lärm
- Zu langweilig
- Konflikte
- Über-/Unterforderung
- Das Verhalten des:r Betreuer:in (mögliche Triggerpunkte für das Kind) Lösungsansätze & Methodenkoffer
- Rückzugsmöglichkeit (z.B. Zelt, Decke über Tisch als Höhle, Bücherecke)
- Extra Raum
- Plan B Programm
- Programmflexibilität
- Gruppen trennen
- Ortswechsel (z.B. in den Garten oder Turnsaal gehen, wenn Bewegungsdrang)
Campregeln
Klare Regeln geben den Kindern Sicherheit. Sie sollen einheitlich an den Standorten sein und die Hausregeln der Schulen miteinbeziehen. Den Kindern soll auch klar vor Augen geführt werden, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung der vereinbarten Regeln hat.
- Freundlich und nett zueinander sein
- Zuhören, aussprechen lassen
- Ordnung halten
- Verantwortung übernehmen
- Zusammenhelfen und aufeinander aufpassen
- 2er Reihe, Buddy-System
- Immer bei Betreuer:innen an- und abmelden
- Betreuer:in ist für Gruppe verantwortlich, darum muss auf Betreuer:innen gehört werden.
Konsequenzen
Ablauf:
Einzelgespräche zwischen Betreuer:in und Kind (1-max. 3 Gespräche), gemeinsame Lösungsansätze und Besserungsvorschläge werden definiert und festgehalten
- Verhelfen die Gespräche zu keiner Besserung der Situationà STL und Eltern/Obsorgeberechtigte werden informiert
- Eltern/Obsorgeberechtigte führen persönliches Gespräch mit STL
Gesprächsablauf und -inhalte:
- 1-3 Einzelgespräche mit Betreuer:in:
Fehlverhalten erklären à gewünschtes Verhalten schildern à Vereinbarung mit Frist treffen à auf Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung hinweisen - 1 Gespräch mit STL mit Vereinbarung und Frist:
Fehlverhalten erklären à gewünschtes Verhalten schildern à Vereinbarung mit Frist treffen à auf Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung hinweisen - Gespräch STL mit Obsorgeberechtigten und Kind:
Fehlverhalten erklären à bisherige Maßnahmen schildern à fragen, ob das Verhalten von zuhause oder Schule bekannt ist à nach Vorschlägen fragen, Vereinbarung mit Frist treffen à auf Ausschlussmöglichkeit durch die BiM hinweisen - PL wird von der STL sofort über das Gespräch mit den Obsorgeberechtigten informiert.
- Gespräche immer ausführlich schriftlich dokumentieren!
Notfälle & meldepflichtigte Krankheiten
To-Do's am Standort
Pädagogischer Ideenkoffer (in Arbeit)
Kennenlernspiele
Gruppenregeln spielerisch erarbeiten
Schnelle Gruppenspiele im Freien
Schnelle Gruppenspiele Indoor
Ausflug in den Park/Wald
Schnelle Gruppenspiele im Freien
Ausflugsideen bei schlechtem Wetter
Sport & Bewegung
Kreatives Gestalten
Theater-, Tanz-, & Kreativspiele
Sonderprogramm für Kinder, die eine Auszeit brauchen
Projektleitung

Til Ulbricht
Fachbereichsleitung
123
123
Tel.: +43 (0) 676 880 52 590

Franziska Steinmetz
Stv. Fachbereichsleitung
Tel.: +43 (0) 676 880 51 500

Christina Rodinger
Projektassistenz Summer City
Tel.: +43 (0) 676 880 52 444