Mitarbeiter:innen-Seite Summer City Camps

Hier findet ihr alle relevanten Informationen für eure Arbeit bei den diesjährigen Summer City Camps

Einschulungen

Es müssen alle Einschulungsmodule VOR eurem Betreungsstart absolviert werden, damit sie als Arbeitszeit angerechnet werden können. Es werden nach Ende des Camps Zertifikate für die Teilnahme verstandt.

Allgemeine Einschulung & Pädagogischer Alltag im SCC
Datum: Do, 06.06.2024
Uhrzeit:
17:00 Uhr
Ort:
Sechshauser Straße 148 / TOP 10
Mitschnitt:
Herausforderndes Verhalten bei Kindern im SCC

Datum: Di, 11.06.2024
Uhrzeit:
17:00 Uhr
Ort:
Sechshauser Straße 148 / TOP 10

Mitschnitt:
Gewaltfreie Kommunikation und Deeskalation

Datum: Do, 13.06.2024
Uhrzeit:
17:00 Uhr
Ort:
Sechshauser Straße 148 / TOP 10

Mitschnitt:
Recht und Aufsichtspflicht für Betreuer:innen im SCC

Datum: Mo, 17.06.2024
Uhrzeit:
17:00 Uhr
Ort:
Sechshauser Straße 148 / TOP 10

Mitschnitt:
Kinderschutz für Ferienbetreuer:innen im SCC

 (Link wird über externe Plattform LENA verschickt; Bitte auch im SPAM-Ordner schauen!)

Wichtige Dokumente

Alle Dokumente sind in PDF; ggf. benötigt ihr eine pdf-Erweiterung für euer Gerät.

Informationen zu Anstellung & Bezahlung

Alle Mitarbeiter:innen werden bereits 3 Tage vor ihrem Betreuungsstart angestellt. Diese Tage beinhalten:

1) Einschulungen
(5 x 90 min) an verschiedenen Terminen im Juni (s.o.)

2) Teamtag
Fixtermin am 27.06.2024

Markhofgasse 19
1030 Wien

Programm:

    • Standortleitungs- und Betreuer:innenteam kennenlernen
    • Vertragsunterzeichnung
    • Teambuilding
    • Planung der ersten Betreuungswoche

3) Einzugstag in den Standort
Fixtermin am 28.06.2024

Programm:

    • Einrichten des Standortes
    • Planung und Probedurchlauf für Montag
    • Teambuildung

Da es sich hierbei um bezahlte Arbeitstage handelt, sind das Pflichttermine. Die Termine können ausschließlich nach Rücksprache mit der Projektleitung und nur in Ausnahmefällen nachgeholt werden. Bei ggf. Terminkollision mit Prüfungstermnen kann mit der Standortleitung vereinbart werden, dass ihr später dazustoßt oder früher geht.

Es wird ein Anstellungszeitraum von min. 4 aufeinanderfolgende Betreuungswochen bevorzugt um evtl. Regelungen bzgl. geringfügiger Anstellungen (siehe „Gehalt“) der ÖGK zu vermeiden und zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter:innen für den Zeitraum ihrer Anstellung bei uns auch krankenversichert (vs. nur unfallversichert) sind.

Die Bezahlung erfolgt nach SWÖ Verwendungsgruppe 6 (pdf)

Zur korrekten Gehaltseinstufung benötigen wir:

  • aktuellen Versicherungsdatenauszug
  • alle dazugehören Dienstzeugnisse eurer facheinschlägigen Tätigkeiten (facheinschlägig: Kinderbetreuung)

Facheinschlägige Vordienstzeiten können zu 100% und nicht-facheinschlägige zu 50% angerechnet werden. Insgesamt können wir bis zu 10 Jahre an Vordienstzeiten anrechnen.

Ohne diese Unterlagen werdet ihr automatisch in Verwendungsgruppe 6 / Gehaltstufe 1 eingestuft.

Geringfügigkeitsgrenze:

Bitte beachtet, dass es bei befristeten Anstellungsverhältnissen sein kann, dass ihr für einen Teil nur geringfügig angstellt und somit nur unvallversichert seit. Siehe ÖGK-Regelung:

Für kürzer als einen Monat vereinbartes Dienstverhältnis

Hier ist jenes Entgelt heranzuziehen, das für die vereinbarte Dauer der Beschäftigung im jeweiligen Kalendermonat gebührt bzw. gebührt hätte.

Beispiel:

Befristetes Dienstverhältnis vom 25.02. bis 07.03. (= kürzer als ein Monat)

Entgelt Februar: 250,00 Euro = unter der Geringfügigkeitsgrenze

Entgelt März: 600,00 Euro = über der Geringfügigkeitsgrenze

Auch bei Anstellungszeiträumen unter 2 Wochen kann es sein, dass ihr unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt.

 

Die Camps finden Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr statt.

Mögliche Anstellungsverhältnisse:

  • 30h (Teilzeit) = 6h täglich (ohne Pause)
  • 37h (Vollzeit) = 7,5h täglich (1h Pause nach max. 6h Arbeitszeit)

Dienstzeiten:

Gemäß des individuellen Anstellungsverhältnisses erfolgt die Einteilung durch die jeweilige Standortleitung Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr

Pausen:

1h nach max. 6h

Die Einhaltung der Pausen ist Vorschrift!

Mehrstunden/Überstunden

dürfen ausschließlich nach ausdrücklicher Anweisung der Standortleitung gemacht werden!

 

Wir wissen den Einsatz unserer Ferienbetreuer:innen sehr zu schätzen. Weil uns euer Wohl aber sehr am Herzen liegt, ist es uns besonders wichtig, dass die Normalarbeitszeiten nicht überschritten werden und alle Pausen gesetzeskonform eingehalten werden.

Urlaub

  • Urlaubsanträge für Juli, spätestens abzugeben am 28.06.2024 bei der Standortleitung
  • Urlaubsanträge für August, spätestens abzugeben am 19.07.2024 bei der Standortleitung
  • Nicht beanspruchte Urlaubszeit wird nach Ende des Anstellungsverhältnisses bei der Gehaltsabrechnung i.d.R. im Folgemonat berücksichtigt

Zeitausgleich

  • individuell mit Standortleitung koordinieren

Krankenstand

  • Benachrichtigung der Standortleitung UND Projektleitung vor Dienstantritt per E-Mail
  • ärtzliche Krankmeldung an Standortleitung UND Projektleitung per E-Mail (Foto oder Scan)
  • Krankmeldung im Original am ersten Tag nach Krankenstand an Standortleitung abgeben

Anspruch auf Sonderurlaub gilt bei:

  • Bei eigener Eheschließung – 3 Arbeitstage
  • Bei Teilnahme an der Eheschließung der Kinder, Enkelkinder, Geschwister oder Eltern – Tag des Ereignisses
  • Bei Niedekrunft der Ehegattin oder Lebensgefährtin – 2 Arbeitstage
  • Bei Wohnungswechsel bei eigenem Haushalt – 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Bei Tod des Ehegatten, Lebensgefährten oder Kindes – 2 Arbeitstage
  • Bei Tod der Eltern, Schwiegereltern oder Enkelkinder – 1 Arbeitstag
  • Bei Beerdigung des Ehegatten, Lebensgefährten, der Eltern, Kinder, Swhiegereltern, Enkelkinder, Geschwister oder Großeltern – Tag des Ereignisses
  • am ersten Schultag in der ersten Klasse der Volksschule des Kindes – Tag des Ereignisses

 

Pendlerpauschlae:

Bei kurzfristigen Dienstverhältnissen (weniger als 6 Monate) kann die Pendlerpauschale nicht bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt werden.

Bitte entsprechend bei der Arbeitnehmerveranlagung selbst einreichen.

 

Öffi-Tickets / Betriebliche Fahrtkostenerstattung:

siehe MA-Handbuch (pdf) Seite 14

Ideenkoffer

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